Eine Hochzeit ist mit einer der schönsten Momente im Leben. Trotzdem gibt es immer viel zu bedenken und zu planen. Besonders wenn einer der beiden Hochzeitswilligen im Ausland geboren sein sollte, eine Ausländische Staatsangehörigkeit hat oder im Ausland verheiratet oder geschieden wurde. In all diesen Fällen sind beim Standesamt bei der Standesamtlichen Trauung fremdsprachige Urkunden und Dokumente mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen. Diese Übersetzung muss (in Deutschland oder Österreich) durch einen (in dem jeweiligen Land) ermächtigten Übersetzer vorgenommen werden. Der Übersetzer benötigt dafür die Originaldokumente und fertigt mithilfe dieser eine sog. „beglaubigte Übersetzung“ an. Es handelt sich dabei um eine vollständige Übersetzung der Dokumente. Das kann insbesondere bei umfangreichen fremdsprachigen Scheidungsunterlagen teuer werden – der Übersetzung darf nämlich keine Auszugsweise Übersetzung vornehmen. Der Übersetzer bestätigt dann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit dem Original und verbindet Original und Übersetzung „unwiderruflich“ und stempelt und unterschreibt die Übersetzung. Häufig gilt es Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse oder Scheidungspapiere zu übersetzen.
Wie lange dauert eine Übersetzung?
Sofern in Ihrer Stadt kein Übersetzer für Ihre Sprache ansässig ist, müssen Sie bedenken, dass erst die Originale zum Übersetzer gesendet werden müssen und dieser Ihnen dann die Übersetzung samt Original zurück schicken muss. Alle dieser Vorgang kann 3-4 Tage dauern. Selbst wenn ein Übersetzer für die benötigte Sprachkombination in Ihrer Stadt ansässig ist bedeutet das aber nicht, dass der oder die Übersetzerin den ganzen Tag auf IHREN Auftrag wartet. Um von Übersetzungen leben zu können haben die Übersetzer meist eine hohe Auslastung – entsprechend kann es 1-2 Tage dauern bis sich eine Lücke ergibt in der man Ihr Dokument „dazwischen schieben“ kann.
Was kostet eine Übersetzung?
Es gibt (anders als bei Notaren oder Anwälten) keine feste Gebührenordnung für Übersetzer. Zwar gibt es in Deutschland zwar das sog. JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) und in Österreich das SVG (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz) diese Gesetze gelten aber nur dann wenn Justizbehörden eine Übersetzer/in beauftragen und definieren auch nur Obergrenzen (also ein Preis der maximal mit der Justiz abgerechnet werden kann). Letztlich ist der Preis also anders als bei einem Notar oder Anwalt reine Verhandlungssache. Es kann daher durchaus Sinn machen bei zwei oder drei Übersetzern nachzufragen was eine Übersetzung kostet. Für eine vernünftige Antwort sollte aber unbedingt das zu übersetzende Dokument mitgesendet werden. Da wie gesagt alles Übersetzt werden muss (auch Gebührenvermerke, Stempel usw.) hilft es Übersetzern nicht wenn Sie sagen es sind 2 Seiten oder 1 Dokument. Der Textumfang auf einer Seite A4 kann ohne Probleme um das doppelte oder dreifache Variieren. Wer also blind einen Preis gesagt bekommt sollte sich Fragen wie der Übersetzer kalkuliert. Häufig wird dann einfach der Preis genannt den eine solche Übersetzung maximal kosten würde. Es wäre ungefähr so als ob Sie einen Fliesenleger bitten Ihnen Fliesen zu verlegen aber bei der Angebotserstellung nur sagen in wie vielen Räumen Fliesen verlegt werden müssen aber nicht wie viele qm die Räume haben. Letztlich wird der Übersetzer versuchen anhand des Umfangs des Dokuments einen Preis zu veranschlagen bei dem er auf einen halbwegs vernünftigen Stundensatz kommt. Immer wieder berichten Ehepaare, dass sie bei Übersetzungsbüros schlechte Erfahrungen gemacht haben weil diese Ihnen Beispielsweise für eine einfache polnische Geburtsurkunde über 100€ abgeknöpft haben. Eine solche Urkunde gibt es anderswo bereits für 35-50 Euro. Der Kunde sollte dabei immer im Hinterkopf behalten, dass es Übersetzungsbüros gibt die reine Vermittler sind, also überhaupt nichts selber Übersetzen sondern ausschließlich von der Differenz zwischen Übersetzer und Endkunde leben und Übersetzungsbüros die selbst ein oder mehrere Übersetzer beschäftigen und einen erheblichen Teil der Übersetzungen „Inhouse“ machen. Letztere haben den Vorteil, dass hier die Gewinnspannen für Übersetzungen die möglicherweise vermittelt werden nicht so hoch sein müssen und sie effektiver arbeiten können als ein einzelner Übersetzer für den der eine Auftrag möglicherweise zu groß ist oder der auch mal gar keine Aufträge hat. Ein Beispiel für diese Art der Übersetzungsbüros ist das Übersetzungsbüro Nastula aus Dortmund.
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